
Die tägliche Höchstarbeitszeit von regelmäßig acht,
im Ausnahmefall maximal zehn Stunden ist nicht mehr zeitgemäß.
Beispiele gibt es genug: Wenn eine Hochzeit länger dauert, sich der Reisebus verspätet oder das Sommerwetter zum Verweilen im Biergarten einlädt – sollen die Betriebe dann aufhören zu kochen und zu bedienen?
Daher machen wir uns seit vielen Jahren stark für eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.
Als Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) setzen wir uns ein für eine Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. So können Arbeitszeiten individuell und flexibel auf die Woche verteilt werden, ohne jedoch die Gesamtarbeitszeit zu verlängern.
Wir möchten mit Ihnen ins Gespräch kommen. Unser Lösungsvorschlag lautet: Höchste Zeit für Wochenarbeitszeit!
Es ist höchste Zeit für Wochenarbeitszeit!
Um es klar zu sagen: Es geht NICHT um mehr Arbeit, sondern um eine bessere Verteilung der Arbeit.
Überstunden werden bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen. Mindestruhezeiten bleiben unangetastet.
Gesundheitsschutz und Jugendarbeitsschutz selbstverständlich auch.
Es geht vielmehr darum, die Arbeitszeiten flexibler auf die Wochentage aufteilen zu können.
Ganz so wie es die Europäische Arbeitszeitrichtlinie vorsieht. Die Wochenarbeitszeit nach EU-Recht schafft Flexibilität.
Deshalb macht sich der DEHOGA stark für die Möglichkeit einer Wochenarbeitszeit
statt einer starren gesetzlichen Tageshöchstarbeitszeit.
Warum?
Weil das jetzige Arbeitszeitgesetz von vorgestern ist.
Weil die Wirklichkeit schon längst eine andere ist.
Weil Flexibilität mehr Zeitsouveränität für Mitarbeiter schafft
Weil andere Branchen vormachen, dass es geht
Weil eine unbürokratische Regelung nötig ist
Beispiele
Hochzeit: Ein Gesetz gegen die Gäste
Die Hochzeitsgesellschaft trifft um 17 Uhr ein. Die Arbeitszeit der Mitarbeiter begann zur Vorbereitung um 15 Uhr. Das Veranstaltungsende war für 1 Uhr nachts verabredet. Aufgrund der guten Stimmung möchten die Gäste spontan bis 4 Uhr morgens verlängern. Geht nicht! Sagt das Arbeitszeitgesetz. Der Gastronom steht vor der Wahl: Die Hochzeitsfeier pünktlich beenden oder ein saftiges Bußgeld von bis zu 15.000 Euro kassieren.
Nebenbeschäftigung: Ein Gesetz gegen die persönliche Freiheit
Eine in Teilzeit (25 Stunden pro Woche) arbeitende Büroangestellte verdient sich am Wochenende als Tresenkraft an der Bar etwas hinzu. Am liebsten jedoch würde sie jeden Freitag von 18 bis 24 Uhr aushelfen. Geht nicht! Sagt das Arbeitszeitgesetz. Da sie am Freitag bereits in ihrem Büro von 9 bis 14 Uhr gearbeitet hat, darf sie den sechsstündigen Abendservice nicht übernehmen. Die Mitarbeiterin wird daran gehindert, sich etwas hinzuzuverdienen!
Familie: Ein Gesetz gegen die Vernunft
Eine Mutter von zwei Kindern möchte in einem Hotel arbeiten, aber auch ausreichend Zeit mit ihren Kindern verbringen. Deshalb möchte sie gerne an zwei Tagen pro Woche zwölf Stunden arbeiten. Geht nicht! Sagt das Arbeitszeitgesetz.